Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35048
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06 (https://dejure.org/2007,35048)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.03.2007 - 1 Sa 287/06 (https://dejure.org/2007,35048)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. März 2007 - 1 Sa 287/06 (https://dejure.org/2007,35048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,35048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 443/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06
    Entscheidend ist, ob die Auswahl noch so ausgewogen ist, dass davon gesprochen werden kann, die sozialen Gesichtspunkte seien ausreichend berücksichtigt worden." (BAG, Urteil vom 6.7.2006, 2 AZR 443/05, NZA 2007, 197, 203, Rz. 60).

    Die Würdigung des Arbeitsgerichts bewegt sich also gerade in dem dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6.7.2006, a. a. O., Rz. 60) zugebilligten Wertungsspielraum und setzt nicht etwa die Vorstellungen des Gerichts an dessen Stelle.

    Auch wenn anerkannt ist, dass zum Zwecke der Erhaltung der Altersstruktur eine Sozialauswahl innerhalb bestimmter Altersgruppen grundsätzlich zulässig sein kann, so liegt eine solche doch nicht etwa im Belieben des Arbeitgebers oder der Betriebsparteien, sondern setzt voraus, dass für die damit bezweckte Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur auch tatsächlich ein hinreichendes betriebliches Bedürfnis besteht (vgl. BAG, Urteil vom 6.7.2006, NZA 2007, 197, 202, Rz. 55).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06
    Wenn die Beklagte demgegenüber darauf verweist, dass das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.1.1999 (2 AZR 624/98, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste) sogar die Kündigung eines um zehn Jahre älteren Arbeitnehmers als nicht fehlerhaft angesehen hat, steht dies der hier zugrunde gelegten Auffassung nicht entgegen, weil in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall die Sozialauswahl auf einer Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 KSchG beruhte und deshalb nur auf grobe Fehlerhaftigkeit zu überprüfen war.
  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl bei Arbeitsplatzverzicht des Vaters

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06
    Wenn die Beklagte vorbringt, dass dessen Vater Klaus-Dieter W., der unter den bei der Beklagten beschäftigten Druckern mit 95 Punkten an sich die mit Abstand höchste soziale Schutzbedürftigkeit hatte, freiwillig zugunsten eines Verbleibs seines Sohnes im Betrieb eine Kündigung für sich akzeptiert hat, so ist dies ein Gesichtspunkt, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durchaus eine Berufung anderer Arbeitnehmer auf die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl in Bezug auf den Sohn ausschließen kann (BAG, Urteil vom 7.12.1995, 2 AZR 1008/94, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06
    Zu echt geht selbst das Arbeitsgericht Essen, dessen Urteil vom 6.5.1997 (2 Ca 32/97) die Beklagte in den Parallelverfahren zur Stützung ihrer Auffassung vom Genügen einer "Negativliste" zitiert, davon aus, dass eine solche nur gegeben ist, wenn "nur die namentlich auf der Liste aufgeführten Arbeitnehmer nicht entlassen werden sollen, während alle übrigen Arbeitnehmer ... durch betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge aus dem Unternehmen ausscheiden müssen" (II 3a der Gründe; im Volltext bei Juris, Rz. 78, 80; im gleichen Sinne auch - bei allerdings grundsätzlichen Bedenken gegen eine Negativliste: LAG Sachsen, Urteil vom 12.7.2005, 7 Sa 892/04, bei Juris, Rz. 50).
  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06
    Wenn die Beklagte vorbringt, dass dessen Vater Klaus-Dieter W., der unter den bei der Beklagten beschäftigten Druckern mit 95 Punkten an sich die mit Abstand höchste soziale Schutzbedürftigkeit hatte, freiwillig zugunsten eines Verbleibs seines Sohnes im Betrieb eine Kündigung für sich akzeptiert hat, so ist dies ein Gesichtspunkt, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durchaus eine Berufung anderer Arbeitnehmer auf die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl in Bezug auf den Sohn ausschließen kann (BAG, Urteil vom 7.12.1995, 2 AZR 1008/94, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06
    Soweit die Beklagte in einem Parallelverfahren darauf hingewiesen hat, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9.11.2006 - 2 AZR 812/05 - die sogenannte "Domino-Theorie" bezüglich der Rangfolge bei der Sozialauswahl aufgegeben hat, ergibt sich daraus für den vorliegenden Fall keine andere Bewertung.
  • LAG Sachsen, 12.07.2005 - 7 Sa 892/04
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06
    Zu echt geht selbst das Arbeitsgericht Essen, dessen Urteil vom 6.5.1997 (2 Ca 32/97) die Beklagte in den Parallelverfahren zur Stützung ihrer Auffassung vom Genügen einer "Negativliste" zitiert, davon aus, dass eine solche nur gegeben ist, wenn "nur die namentlich auf der Liste aufgeführten Arbeitnehmer nicht entlassen werden sollen, während alle übrigen Arbeitnehmer ... durch betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge aus dem Unternehmen ausscheiden müssen" (II 3a der Gründe; im Volltext bei Juris, Rz. 78, 80; im gleichen Sinne auch - bei allerdings grundsätzlichen Bedenken gegen eine Negativliste: LAG Sachsen, Urteil vom 12.7.2005, 7 Sa 892/04, bei Juris, Rz. 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht